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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen?

    Kann Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen? Ja, grundsätzlich können Arbeitgeber nicht einseitig vom Tarifvertrag abweichen. Der Tarifvertrag ist rechtlich bindend und regelt die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Wenn ein Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen möchte, muss dies in Form einer Betriebsvereinbarung oder eines individuellen Arbeitsvertrags mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden. In solchen Fällen müssen die abweichenden Regelungen mindestens so günstig sein wie die im Tarifvertrag festgelegten Bedingungen. Andernfalls kann der Arbeitnehmer die Einhaltung des Tarifvertrags einfordern.

  • Stellt der Arbeitgeber keine Lohnabrechnung?

    Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Lohnabrechnung zur Verfügung stellen müssen. Die Lohnabrechnung dient dazu, den Arbeitnehmern Transparenz über ihre Gehaltszahlungen zu geben und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Wenn der Arbeitgeber keine Lohnabrechnung stellt, kann dies ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht sein und der Arbeitnehmer hat das Recht, eine solche einzufordern.

  • Kann der Arbeitgeber den Tarifvertrag kündigen?

    Kann der Arbeitgeber den Tarifvertrag kündigen? In der Regel kann ein Arbeitgeber einen Tarifvertrag nicht einseitig kündigen, da dieser zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt wird. Eine Kündigung des Tarifvertrags bedarf daher meist der Zustimmung beider Vertragsparteien. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmefälle, in denen ein Tarifvertrag gekündigt werden kann, zum Beispiel wenn im Vertrag eine Kündigungsklausel vereinbart wurde. Es ist daher ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Möglichkeiten und Bedingungen für eine Kündigung des Tarifvertrags zu klären.

  • Was tun wenn Arbeitgeber keine Lohnabrechnung?

    Wenn ein Arbeitgeber keine Lohnabrechnung zur Verfügung stellt, ist es wichtig, dies zunächst mit dem Arbeitgeber zu klären und höflich nach einer Erklärung zu fragen. Es könnte sein, dass es sich um ein Versehen handelt oder dass der Arbeitgeber die Lohnabrechnung auf anderem Wege bereitstellt. Sollte der Arbeitgeber weiterhin keine Lohnabrechnung zur Verfügung stellen, ist es ratsam, sich an die zuständige Gewerkschaft oder Arbeitsbehörde zu wenden, um Unterstützung zu erhalten. Es ist wichtig, die eigenen Rechte als Arbeitnehmer zu kennen und sicherzustellen, dass man korrekt bezahlt wird und alle erforderlichen Dokumente erhält.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Arbeitsrecht
    Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht , Das Individualarbeitsrecht. Mit Tipps und Hinweisen für Betriebs- und Personalräte Vorteile auf einen Blick: Komplett in einem Band: Kommentierung zu den wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts Praxistipps für Betriebs- und Personalräte mit Hinweisen zu den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten Klar und gut verständlich erläutern die fachlich versierten Autorinnen und Autoren die wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts - kompakt in einem Band. Die Kommentierungen haben stets die Arbeitnehmerposition und die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Personalräten im Blick, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Praxistipps für Betriebsräte und Personalräte und Hinweise auf deren Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sind im Text optisch hervorgehoben. Gesetze und Rechtsprechung sind auf dem Stand Mai 2024. Neben den aktuellen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Nachweisgesetzes (NachwG), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) und weiteren gesetzlichen Neuerungen enthält der Kommentar eine Neukommentierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Auszug der kommentierten Gesetze Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz (MiLoG) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Herausgeber: Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting mit den Schwerpunkten Datenschutz, Kollektives Arbeitsrecht, Internetrecht und Technologieberatung. Autorinnen und Autoren: Sabrina Burkart, Rechtsanwältin, Hannover | Erika Fischer, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Dr. Bettina Graue, Professorin der Hochschule Bremen für Recht in der Sozialen Arbeit | Dr. Eva Kocher, Professorin für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder | Thomas Lakies, Richter am ArbG Berlin | Astrid Paki, Vorsitzende Richterin am Hess. LAG a. D., Frankfurt am Main | Dr. Ralf Pieper, Professor für Sicherheits- und Qualitätsrecht an der Bergischen Universität Wuppertal | Claudia Schertel, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Heike Schneppendahl, Rechtsanwältin, Bochum | Carsten Schuld, Rechtsanwalt, IG Metall-Bezirk Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf | Regina Steiner, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Peter Voigt, Rechtsanwalt, Justiziar der IGBCE, Hannover | Dr. Reingard Zimmer, Professorin für deutsches, europäisches und internationales , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 94.00 € | Versand*: 0 €
  • Antragslexikon Arbeitsrecht
    Antragslexikon Arbeitsrecht

    Antragslexikon Arbeitsrecht , Zum Werk Das Werk bietet eine einzigartige lexikalische Darstellung der Antragsformulierung im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Das arbeitsrechtliche Antragslexikon ermöglicht der Leserschaft das rasche Auffinden und Formulieren des im konkreten Fall zulässigen Verfahrensantrages. In Form einer alphabetischen Auflistung werden zu sämtlichen praxisrelevanten Schlagworten (von A wie Abfindung bis Z wie Zwischenfeststellungsklage) die passenden Anträge für das Urteils- und Beschlussverfahren vorgestellt und mit kurzen rechtlichen Anmerkungen sowie vor allem Belegen aus der einschlägigen Rechtsprechung untermauert. Auch Negativbeispiele sind zur Verdeutlichung unzulässiger oder zumindest zweifelhafter Formulierungen aufgenommen. Das Werk konzentriert sich ganz auf Fragen der Antragstellung, um effizient und zielgerichtet erfolgreich Beschlüsse und Urteile herbeizuführen. Die Darstellung gliedert sich in vier große Kapitel zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie zu Rechtsmitteln und Zwangsvollstreckung, denen jeweils eine knappe Einführung in die Grundlagen der Antragstellung (Leistungsanträge, Feststellungsanträge, einstweiliger Rechtsschutz etc.) vorangestellt ist. Es folgen jeweils die ausführlichen lexikalischen Teile, die insgesamt mehrere hundert Stichworte enthalten. Vorteile auf einen Blick alle Anträge im Arbeitsrecht von A-Z lexikalische Darstellung zur schnellen Orientierung streng an den Vorgaben der Rechtsprechung orientiert Zur Neuauflage Mit der 4. Auflage bringt das bewährte Team das Lexikon auf den Stand Frühjahr 2024. Neue Themen, neue Stichwörter und neue Entscheidungen zu so vielfältigen Themen wie Corona, Digitalisierung oder Homeoffice erweitern und vertiefen den umfangreichen Fundus. Zielgruppe Für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich in arbeitsrechtlichen Verfahren tätig sind. Auch Richterinnen und Richter und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nutzen das Lexikon mit Gewinn. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 79.00 € | Versand*: 0 €
  • IT-Arbeitsrecht
    IT-Arbeitsrecht

    IT-Arbeitsrecht , Zum Werk Die unter dem Schlagwort "Arbeit 4.0" rasant voranschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt erfasst immer mehr Arbeitsbereiche. Die Nutzung der technischen Möglichkeiten durch die Arbeitnehmer und die Kontrolle durch die Arbeitgeber löst dabei eine Vielzahl zum Teil ganz neuer Rechtsfragen aus, wie Homeoffice, Nutzung von Social Media, GPS-Überwachung usw. Auch das kollektive Arbeitsrecht wird vor neue Herausforderungen gestellt, die oft über Betriebsvereinbarungen zu regeln sind. Das Buch geht auch auf strafrechtliche Besonderheiten ein. Die Neuauflage berücksichtigt außerdem die erweiterten Mitbestimmungsrechte durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Vorteile auf einen Blick Darstellung zu allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen beim Einsatz von IT kompakt und verständlich mit Mustern und Praxistipps Zur Neuauflage Die dritte Auflage führt u.a. folgende Themen eingehend aus: Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), Crowdworker und ihre Eigenschaft als Arbeitnehmer, Homeoffice und die weitere Entwicklung nach der Pandemie, Arbeitgeber als IT-Verantwortlicher, virtuelle Kommunikation über Teams, Zoom etc., Datenschutz in Cloudbasierten IT-Systemen und Einbeziehung des Betriebsrats, Digitalisierung bei Krankmeldung und -schreibung. Zielgruppe Für Fachanwältinnen und Fachanwälte im Arbeits- und IT-Recht, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen, Betriebsräte und Syndizi. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230619, Produktform: Leinen, Redaktion: Kramer, Stefan, Auflage: 23003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Keyword: Mitarbeiterüberwachung; Social Media; Betriebsvereinbarungen; Arbeitsstrafrecht; Crowdworking; Digitale Krankschreibung; Arbeitsstättenverordnung; Betriebsrätemodernisierungsgesetz; IT-Nutzungsregelung; IT-Nutzung, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Digital - Digitaltechnik~Informationstechnologie~IT~Technologie / Informationstechnologie~Betrieb / Mitbestimmung~Betriebsverfassung / Mitbestimmung~Mitbestimmung, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 247, Breite: 176, Höhe: 42, Gewicht: 1290, Produktform: Leinen, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2691202, Vorgänger EAN: 9783406734724 9783406707155, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1920375

    Preis: 109.00 € | Versand*: 0 €
  • EU-Arbeitsrecht
    EU-Arbeitsrecht

    EU-Arbeitsrecht , Inhalt Vollständig aktualisiert und in chronologischer Reihenfolge ihres jeweiligen Erlassdatums in Primär- und Sekundärrecht unterteilte Vorschriften: EU-Vertrag, AEUV, Charta der Grundrechte, Sozialcharta, Gemeinschaftscharta der Sozialen Grundrechte, Freizügigkeit-VO, EuGVVO, SE-VO, Rom I/II-VO, Arbeitsschutzrahmen-RL, Arbeitsstätten-RL, Arbeitsschutz-Leiharbeitnehmer-RL, Nachweis-RL, Mutterschutz-RL, Jugendarbeitsschutz-RL, Entsende-RL, Teilzeitarbeit-RL, Massenentlassungs-RL, Gleichbehandlungsrahmen-RL, Gleichbehandlungs-RL, Betriebsübergangs-RL, Beteiligungs-RL, RL zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft, zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, zur betrieblichen Altersversorgung, zur Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, zum Europäischen Betriebsrat, zum Elternurlaub, Arbeitszeit-RL, Gleichbehandlungs-RL), Insolvenzschutz-RL, Leiharbeit-RL sowie Anhänge mit Hinweisen auf online gestellte Vorschriften zur Beschäftigung, zur Freizügigkeit, zur Sozialen Sicherheit und zum Technischen Arbeitsschutz. Neuauflage Die Textsammlung wurde auf den Stand 1. Juli 2023 gebracht. Enthalten sind unter anderem die neuaufgenommene: Entgelttransparenz-Richtlinie Mindestlohn-Richtlinie Zusatzrenten-Richtlinie mit ausführlichem Register. Das Arbeitsrecht der Europäischen Union ist nicht durch eine grundlegende thematische Ausdehnung, sondern durch Änderungen der Normtexte und in der Rechtsprechung vor allem des EuGH weiterentwickelt worden. Dies macht eine Neuauflage der Textausgabe der EU Arbeitsgesetze und -normen erforderlich. Zielgruppe Für Unternehmen, Betriebsrats-Gremien, Gewerkschaften, Anwaltschaft, Justiz, Studierende und Hochschullehrkörper. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 9. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230817, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: dtv-Taschenbücher Beck Texte#5751#, Auflage: 23009, Auflage/Ausgabe: 9. Auflage. Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis, Keyword: EMRK; Insolvenzverordnung; UN-Behindertenkonvention; betriebliche Altersversorgung; EUArbR; Geschäftsgeheimnisrichtlinie, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Europarecht~Internationales Recht / Europarecht, Fachkategorie: Internationales Recht, Region: Europa, Bildungszweck: für die Hochschule, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: dtv Verlagsgesellschaft, Verlag: dtv Verlagsgesellschaft, Länge: 190, Breite: 126, Höhe: 42, Gewicht: 480, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2783122, Vorgänger EAN: 9783423531030 9783423057516 9783406699290 9783406668111 9783406627989, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0120, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch, WolkenId: 419073

    Preis: 19.90 € | Versand*: 0 €
  • Zahlt der Arbeitgeber nicht den Mindestlohn?

    Wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt, verstößt er gegen das Gesetz. Arbeitnehmer haben das Recht, den Mindestlohn einzufordern und können sich bei Verstößen an die zuständige Behörde wenden. Es ist wichtig, Beweise für die Nichtzahlung des Mindestlohns zu sammeln, um den Anspruch geltend machen zu können.

  • Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf Arbeitszeit, Mindestlohn und Kündigungsschutz?

    Arbeitnehmer haben das Recht auf eine festgelegte Arbeitszeit, die nicht überschritten werden darf. Sie haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn und Kündigungsschutz. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter dokumentieren, den Mindestlohn zahlen und Kündigungen nach gesetzlichen Vorgaben durchführen.

  • Kann der Arbeitgeber aus dem Tarifvertrag aussteigen?

    Nein, grundsätzlich kann ein Arbeitgeber nicht einseitig aus einem Tarifvertrag aussteigen. Tarifverträge sind verbindliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, die für eine bestimmte Branche oder Region gelten. Um aus einem Tarifvertrag auszusteigen, müsste der Arbeitgeber entweder eine einvernehmliche Änderung mit der Gewerkschaft vereinbaren oder den Tarifvertrag kündigen. Eine Kündigung ist jedoch oft an bestimmte Fristen und Voraussetzungen gebunden und kann zu Arbeitskämpfen führen. Es ist daher ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor ein Arbeitgeber versucht, aus einem Tarifvertrag auszusteigen.

  • Kann der Arbeitgeber Arbeitszeit reduzieren?

    Kann der Arbeitgeber Arbeitszeit reduzieren? Ja, grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter zu reduzieren, sofern dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschieht. Dabei muss er jedoch die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit einhalten und die Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter einholen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Arbeitgeber die Arbeitszeit reduzieren kann, wie zum Beispiel Kurzarbeit, Teilzeitvereinbarungen oder flexible Arbeitszeitmodelle. Wichtig ist, dass alle Änderungen transparent kommuniziert und schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich sollte die Arbeitszeitreduzierung im beiderseitigen Interesse liegen und im Einklang mit den geltenden Arbeitsgesetzen stehen.

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